Information für Unionsbürger zur Teilnahme an der Europawahl in Deutschland
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf jedoch nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sonthofen muss im Einwohnermeldeamt des Rathauses
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Der Antrag kann auch per Post an die Stadt Sonthofen übersandt werden.
Das Formular und ein Merkblatt findet sich unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder beim Einwohnermeldeamt der Stadt Sonthofen.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Bekanntmachungen zur Download
>> Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis