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Bundesumweltministerium fördert E-Lastenräder
Ab 1. März steht eine bundesweite Förderung von E-Lastenfahrrädern zur Verfügung.
Die Stadt Sonthofen förderte von 2018 – 2020 die Anschaffung von Lastenrädern. In drei Jahren konnten 36 Räder zu gleichen Teilen für Private und Gewerbliche gefördert werden. Eine Neuauflage des kommunalen Förderprogramms ist nicht vorgesehen.
Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E‑Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Die Lastenfahrräder bzw. -anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Antragsberechtigt sind Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Handwerk oder Pflege. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Weitere Informationen unter https://www.klimaschutz.de/foerderung/e-lastenfahrrad-richtlinie
Lastenräder und dazugehörigen Service gibt es u.a. hier:
Kostenlose Fahrradcodierungen zur Zuordnung von Fundrädern bietet die Polizeiinspektion Sonthofen.