Zuschüsse für die Nachwuchsarbeit der Sonthofer Sport- und Schützenvereine
Sonthofen sieht für diese – freiwillige - Förderung jährlich 27.000 Euro im städtischen Haushalt vor, die dann als „Pro-Kopf-Pauschale“ anhand der dem BLSV gemeldeten Kinder und Jugendlichen verteilt werden. Für das Förderjahr 2023 konnten somit für 2.004 Kinder und Jugendliche, die von den Sport-und Schützenvereinen dem Landessportverband gemeldet wurden, immerhin 13,48 Euro pro Kind/Jugendlichem überwiesen werden. Man ist sich in der Stadt bewusst, dass dies nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ für den teuren Sportbetrieb ist, aber die Stadt will ein Signal geben, dass ihr die Arbeit der Sport-und Schützenvereine sehr wichtig ist. Parallel stellt die Kreisstadt den Vereinen die sportliche Infrastruktur in der Stadt mit Sporthallen und Sportstadien kostenlos zur Verfügung.
Die Sonthofer Sportvereine müssen bis spätestens 1. März 2024 (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Oberallgäu die „Anträge für die Förderung des Sportbetriebes (Vereinspauschale) 2024“ eingereicht haben.
Grundlage für die Gewährung dieser Pauschale sind allerdings die Angaben der Antragstellung der Vereine im Rahmen der „Vereinspauschale“ beim Landkreis sowie die Jahresmeldung der Vereine beim BLSV. Die Stadt will somit gezielt diejenigen Vereine unterstützen, die eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen im kostenintensiven Nachwuchs-Bereich betreuen.