Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar

Aufgrund einer Gesetzesänderung fällt der Kinderreisepass zum 01. Januar weg, das heißt eine Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Bereits ausgegebene Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Sollte für ein Kind ein Ausweisdokument benötigt werden, ist ab dem 1. Januar ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen. Zu beachten sind die Fristen zwischen Beantragung und Aushändigung des Dokuments von ungefähr zwei Wochen für einen Personalausweis und von bis zu fünf Wochen bei einem Reisepass.

 

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