Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar
Bereits ausgegebene Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Sollte für ein Kind ein Ausweisdokument benötigt werden, ist ab dem 1. Januar ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen. Zu beachten sind die Fristen zwischen Beantragung und Aushändigung des Dokuments von ungefähr zwei Wochen für einen Personalausweis und von bis zu fünf Wochen bei einem Reisepass.