Stadt Sonthofen erstellt einen qualifizierten Mietspiegel
Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Stadt Sonthofen ist er außerdem für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer von großer Bedeutung. Zur Erstellung des Mietspiegels müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.
Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen Ende Juni und Mitte Juli per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß § 2 Mietspiegelreformgesetz (MsRG) für die Befragten verpflichtend. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.
Die Stadt Sonthofen bittet darum, bei der Erstellung des neuen Mietspiegels tatkräftig zu unterstützten und die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen zur Verfügung zu stellen.
Nach Abschluss der Mietspiegelerstellung werden die gewonnenen Daten anonymisiert, d. h. sie sind nicht auf die jeweilige Person und Adresse zurückzuführen. Der neue Mietspiegel wird dann nach Fertigstellung im Jahr 2024 kostenlos im Internet veröffentlicht.