Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Briefwahlausgabe kann erst ab dem 10. Februar erfolgen. Anträge können vollständig ausgefüllt ab sofort im Rathaus abgegeben werden, damit die Unterlagen ab 10. Februar zugestellt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens zum 02. Februar 2025 zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1-4, Tel.: 615-200.

Briefwahl

Da uns die Stimmzettel aufgrund verkürzter Fristen voraussichtlich erst frühestens in der ersten Februarwoche zur Verfügung stehen werden, erfolgt die Briefwahlausgabe unter dem Vorbehalt vorliegender Stimmzettel vom 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025, 12.00 Uhr im Rathaus (ehem. Schilderwerkstatt H. Bendel) zu den üblichen Öffnungszeiten:

 

Montag + Mittwoch von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr

Dienstag von 08.00 – 13.00 Uhr

Donnerstag + Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr

 

zusätzlich am Freitag, 21. Februar von 12.00 – 15.00 Uhr (Einwohnermeldeamt Zimmer 1-4)

Zur Beantragung der Briefwahl bringen Sie bitte die vollständig ausgefüllte Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit. Sollte die Briefwahl für eine andere Person beantragt werden, achten Sie darauf, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben ist. 

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Briefwahl schriftlich oder online über unser Bürgerservice-Portal (voraussichtlich ab 20.01.2025 möglich) im Internet >> hier zu beantragen.

 

Wahlhelfer gesucht

Zur Bundestagswahl benötigt die Stadt Sonthofen wieder freiwillige Wahlhelfer, die tagsüber den Ablauf in den Wahllokalen bzw. am Abend die Auszählung in den einzelnen Wahllokalen unterstützen.

Bei der Wahl sind wir wieder auf Ihre Mithilfe angewiesen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhält jeder Helfer ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 80 Euro.

Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, melden Sie sich bitte im Ordnungsamt, Zimmer 6, Tel.: 615-270.

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