Öffentlich-privater Verfügungsfonds
Neuer Projektfonds
Zum 1. Januar 2025 startete die Stadt Sonthofen mit dem Verfügungsfonds eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privatem Engagement. Mit dem öffentlich-privaten Projektfonds sollen innovative Projekte gefördert werden, die einen Mehrwert für die Innenstadt schaffen. Ziel ist es, Bürger, Eigentümer, Einzelhändler, Unternehmen, Organisationen, Vereine, Arbeitsgruppen etc. in die Stadtentwicklung einzubinden und gemeinsam nachhaltige Projekte zu verwirklichen.
Durch den Verfügungsfonds sollen kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, die der Stärkung der Innenstadt dienen und einen nachhaltigen Nutzen für den Stadtkern darstellen. Über die Mittelverwendung entscheidet ein lokales Gremium, der neu einzurichtende Beirat Innenstadt. Im Beirat finden sich Vertreter aus der Wirtschaft und der Wirtschaftsvereinigung AS e.V. sowie Vertreter aus dem Stadtrat und der Stadtverwaltung wieder. Den räumlichen Geltungsbereich des neuen Verfügungsfonds stellt das Maßnahmengebiet des „Masterplan Sonthofen“ dar.
Gefördert werden können insbesondere beispielhaft Ausgaben für:
- Investitionen im öffentlichen Raum (z. B. Möblierung, Beleuchtung, Begrünung u. Ä.)
- Investitionen in die Infrastruktur und Ausstattung für Veranstaltungen und Aktionen (z. B. Leihgebühren für Festzelte, mobile Bühnen und Festzeltgarnituren)
- Investitionen im Bereich Mobilität
- Investitionen in die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Plakate, Broschüren, Informationsmaterialien u. Ä.), Werbung, Printmedien und Kommunikation
- Konzepte, Beratungsleistungen und Planungen, die eine Attraktivitätssteigerung des Handlungsraumes Innenstadt zum Ziel haben bzw. unterstützen
- Eigeninitiativen zur Aufwertung des Stadtbildes im Handlungsraum Innenstadt
- Honorare (z.B. an externe Coaches, Künstler, Musiker etc.), wenn diese keine festen Stellen ersetzen und zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für gemeinnützige Vereine, Institutionen und private Akteure.
Die Antragsstellung für Mittel aus dem Verfügungsfond ist ganzjährig möglich.
Antragstellung
Die Richtlinien und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier: