Gedenkstein Hochgericht
Noch heute erinnert ein Gedenkstein in der Nordstraße an den bis 1817 dort existierenden Galgen des Hochgerichtes Sonthofen.
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Mit der Erhebung zum Markt 1429 war dem Ort durch Kaiser Sigismund gleichzeitig die Gerichtsbarkeit - der "Blutbann" - übertragen worden, was das Recht mit sich brachte, über Leib und Leben zu richten. Der Reichsvogt, gleichzeitig Vorsitzender des Blutgerichtes, war somit berechtigt, über die vier todeswürdigen Verbrechen - Mord, Raub, Notzucht, Brandstiftung - abzuurteilen. Die letzte Hinrichtung - allerdings nicht an dieser Stelle - fand in Sonthofen ca. 1944 statt.