Gedenkstein Hochgericht
Noch heute erinnert ein Gedenkstein in der Nordstraße an den bis 1817 dort existierenden Galgen des Hochgerichtes Sonthofen.
Mit der Erhebung zum Markt 1429 war dem Ort durch Kaiser Sigismund gleichzeitig die Gerichtsbarkeit - der "Blutbann" - übertragen worden, was das Recht mit sich brachte, über Leib und Leben zu richten. Der Reichsvogt, gleichzeitig Vorsitzender des Blutgerichtes, war somit berechtigt, über die vier todeswürdigen Verbrechen - Mord, Raub, Notzucht, Brandstiftung - abzuurteilen. Die letzte Hinrichtung - allerdings nicht an dieser Stelle - fand in Sonthofen ca. 1944 statt.