Was ist zu tun bei Eis und Schnee
Mit den ersten Schneefällen beginnt auch wieder die Räum- und Streupflicht für alle Grundstückseigentümer.
Räum- und Streupflicht
Die Räum- und Streupflicht ist in der sogenannten Straßenreinigungsverordnung geregelt. Darin heißt es u. a., dass die Eigentümer die Gehwege und in Ermangelung eines Gehweges einen Streifen von einem Meter Breite an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen haben. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Um die öffentlichen Gehwege zu streuen, können sich die Bürgerinnen und Bürger die benötigte Menge Splitt aus einer der 50 Splittkisten entnehmen, die im Stadtgebiet aufgestellt wurden. Material für private Flächen kann über Baumärkte bezogen werden.
Beim Räumen gilt es zu beachten, dass der geräumte Schnee oder Eisreste (Räumgut) so neben der Gehbahn zu lagern sind, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Auf keinen Fall darf Schnee vom Privatgelände auf der Fahrbahn abgeladen werden, da es hier zu Verkehrsgefährdungen kommen kann.
Das Unterlassen des Räumens und Streuens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Zudem droht Räum- und Streupflichtigen bei einem auf eine unzureichende Erfüllung der Obliegenheiten zurückzuführenden Unfall eines Passanten Schadensersatzpflicht sowie das Risiko einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wer selbst nicht in der Lage ist, seiner Räum- und Streupflicht nachzukommen, hat vielleicht einen Nachbarn, der auf eine freundliche Bitte hin behilflich ist, oder kann gewerbliche Schneeräumdienste bzw. einen Hausmeister-Service beauftragen.
Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen
- 35 Männer und Frauen aus dem Bauhof
- 5 Fremdfirmen
- Zwei-Schichten
- Arbeitsbeginn Räumfahrzeuge - 3 Uhr morgens
- Arbeitsbeginn Fußtrupps - 4 Uhr morgens
- Schichtende 22 Uhr
- 85 Kilometer Straßen und 20 Kilometer Geh- und Radwege
Zuerst Hauptverkehrsstraße und Schulwege und wichtige Kreuzungen und Fußgängerüberwege
Besonders an Kreuzungen und Schulwegen können die Schneewände zur Gefahr werden, wenn der fließende Verkehr nicht mehr eingesehen werden kann oder die Straße zu eng wird. Auch hier wird priorisieren. Als erstes werden die großen Kreuzungen, Schulwege und auch Radwege gefräst.
In Wohngebieten wird der Schnee nur dann abtransportiert, wenn die Gefahr besteht, dass die Straße für den Rettungsdienst oder Feuerwehr nicht mehr zu erreichen ist.
Folgende Radwege werden im Winter geräumt >> zur Übersicht