Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schillerstraße
Um den Radverkehr zu fördern, sollen sichere, schnelle und komfortable Radverbindungen in Sonthofen eingerichtet werden. Die Verbindung der Innenstadt über die Schillerstraße ist wesentlicher Bestandteil der „Nord-Süd-Route“ des Radverkehrskonzeptes der Stadt Sonthofen. Zudem verlaufen die touristischen Radrouten „Bodensee-Königsee-Radweg“, „Allgäu-Radrunde“ und „Dörferrunde“ durch die Schillerstraße. Auf Empfehlung des Radverkehrskonzeptes wurde in der Schillerstr. eine Fahrradstr. eingerichtet.
Die Ausführungsplanung ist hier einzusehen:
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen werden in der Straßenverkehrsordnung in § 41 Absatz 1 bzw. hierzu Anlage 2 folgendermaßen geregelt:
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt (in der Schillerstraße sind weiterhin Anliegerverkehre berechtigt). Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt (der Radverkehr ist in der „Fahrradstraße Schillerstraße“ vorfahrtsberechtigt).
Der Radverkehr muss allerdings genauso Überholvorgänge zulassen, wenn diese möglich sind.
Wie wird eine Fahrradstraße baulich gestaltet?
Die bauliche Gestaltung leitet sich aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in ihrer jeweils gültigen Fassung ab. Die Anwendung der technischen Regelwerke und des Standes der Technik ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Bundesumweltministerium.
Nach RASt sollten Fahrradstraßen gegenüber anderen Erschließungsstraßen Vorfahrt erhalten.
Für eine Vorfahrtsberechtigung zur Sicherung hoher Reisegeschwindigkeiten ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese mit entsprechender baulicher Gestaltung (z.B. Aufpflasterung) und deutlicher Kennzeichnung der Kreuzungsbereiche erfolgt. Die RASt und VwV-StVO verweisen hinsichtlich der Gestaltung auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) als technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Die ERA sieht in der Regel geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, z.B. durch eine Anhebung der gesamten Kreuzungsfläche vor. Im entsprechenden Schaubild unten ist ebenso die Ausbildung einer Torsituation sowie deren Kenntlichmachung durch vertikale Elemente, z.B. Bäume ersichtlich. Nach RASt haben Bäume einen hohen ökologischen Wert und dienen verkehrstechnisch der Ausbildung von Torsituationen und der vertikalen Verdeutlichung von Einengungen.
Die Gestaltung der Fahrradstraße in der Schillerstraße wurde vom Institut für innovative Städte geplant und erfolgte auf der Grundlage der technischen Regelwerke sowie des Fachbuches „Einrichtung von Fahrradstraßen“ von Thiemo Graf.
Ersichtlich ist die deutliche Kennzeichnung durch Roteinfärbung der Furt, die Aufpflasterung und Anrampung des Kreuzungsbereiches, die Ausbildung der Torsituation mit einer Durchfahrtsbreite von 4,5m sowie deren Verdeutlichung durch Grüninseln mit Bepflanzung. Fahrradstraßen verlaufen üblicherweise durch Tempo-30-Zonen. Die entsprechende verkehrsrechtliche Beschilderung ist ebenso dargestellt.
Aufgrund einer Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf eine Anrampung des Kreuzungsbereiches aus Sorge vor Lärmbelästigung verzichtet.
Die Fahrgasse einer Fahrradstraße sollte mit einer Breite von 4,50m ausgebildet werden.
Die Fahrgassenbreite erlaubt Pkw- und Kfz-Rad-Begegnungsverkehr mit geringer Geschwindigkeit sowie sicheren Abstand des Radverkehrs zu den parkenden Kfz. Die Fahrgasse wird durch die einseitige Markierung eines unterbrochenen Breitstrichs ausgebildet, der überfahren werden kann, um bspw. Lkw-Pkw-Begegnungen zu ermöglichen. Der Breitstrich grenzt sogleich die Fahrgasse von Parkständen ab. In der Schillerstraße wurde eine Fahrgasse mit Regelbreite von 4,6m gebildet, die im Regelfall einen Parkstreifen von 2,75 m bis 3m Breite ermöglicht (siehe nebenstehende Planungsskizze „Fahrgasse“).
Aktueller Stand
Die Straßenbaumaßnahmen fanden planmäßig von April bis Juli 2020 statt.
Die Umsetzung der Weiterführung der „Fahrradstraße Schillerstraße“ über den Kreuzungsbereich Goethestraße erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans bzw. der Erschließung des „Quartier Goethestraße“ (Bebauungsplan Nr. 89). Im Kreuzungsbereich zur Goethestraße gelten weiterhin die Vorschriften zu Tempo 30-Zone bzw. „rechts vor links“.
Förderung
Die Maßnahme wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen der National Klimaschutzinitiative gefördert.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bin hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zur Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.