Integrierte Ländliche Entwicklung - ILE
In der ILE-Region Alpsee-Grünten tut sich was: Die Städte Immenstadt und Sonthofen, sowie die Gemeinden Blaichach, Burgberg und Rettenberg geben den Startschuss für die Umsetzungsphase des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK). Die 5 Kommunen arbeiteten seit 2022 bereits gemeinsam an der Erstellung eines konkreten Handlungsprogramms für die Region, das Kräfte bündeln und Synergien nutzen soll. So sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Alpsee-Grünten Region verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Konkrete Projekte, die jetzt gemeinsam angegangen werden, sind zum Beispiel eine Kinderferienbetreuung, ein Hochwasserschutzkonzept und eine kommunale Wärmeplanung. Aber auch in den Bereichen der erneuerbaren Energien, der alternativen Mobilitätsangebote und der Biodiversität soll künftig zusammengearbeitet werden. Unterstützt werden die 5 Kommunen dabei von der neuen Umsetzungsbegleitung, die Anfang September ihre Arbeit aufnahm, sowie vom Amt für Ländliche Entwicklung in Krumbach.
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudgets 2025
Die ILE-Region Alpsee-Grünten mit den Kommunen Burgberg i. Allgäu, Blaichach, Immenstadt i. Allgäu, Rettenberg und Sonthofen ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Worum geht es?
Das „Regionalbudget“ ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in Bayern. Ziel ist, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Die der ILE-Region Alpsee-Grünten für 2025 zur Verfügung stehenden Mittel von 50.000 €, nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung, setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 45.000 € durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE) und einem Eigenanteil der ILE-Kommunen in Höhe von maximal 5.000 € zusammen. Förderfähig sind Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 € (brutto) nicht übersteigen. Dabei beläuft sich der Förderbetrag auf 80% des Bruttobetrags. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von unter 500 € werden nicht gefördert.
Was wird gefördert?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
- attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Anpassung an den Klimawandel,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind nach StMELF-Vorgaben Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um die Gesamtbruttoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Bruttoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
- Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Förderprogramm kann von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie von natürlichen Personen und Personengesellschaften, also von Kommunen, Vereinen, Verbänden sowie von Privatpersonen genutzt werden.
Voraussetzungen:
Gefördert werden nur Kleinprojekte aus dem Gebiet der fünf Mitgliedskommunen der ILE Alpsee-Grünten mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten. Es kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.
Art und Umfang der Förderung:
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € (brutto) nicht übersteigen. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 5.000 € je Kleinprojekt und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Alpsee-Grünten und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Welche Kriterien zur Projektauswahl gibt es?
Jeder eingehende Projektantrag wird anhand dieser Kriterien bewertet:
- K1: Zielerreichung des ILEKs der ILE Alpsee-Grünten
- K2: Öffentliche Zugänglichkeit
- K3: Gemeinschaftlicher Nutzen und Bedarf
- K4: Vernetzung und Zusammenarbeit
- K5: Ehrenamtliche Arbeit
- K6: Aufwand und Besonderheiten
Zeitlicher Ablauf:
- Kurze telefonische Vorabstimmung zum Projektantrag mit der ILE-Umsetzungsbegleitung
- Einreichung des Förderantrags bis spätestens Sonntag, den 19.01.2025.
- Stichtag zur Umsetzung der Kleinprojekte und Bezahlung der Rechnungen: Samstag, 20.09.2025
- Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises: Mittwoch, 01.10.2025
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis inkl. aller Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Fotos bei der verantwortlichen Stelle bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie auch
- die Ergänzenden Verfahrensbestimmungen der ILE Alpsee-Grünten vom 20.11.2024
- die Auswahlkriterien der ILE Alpsee-Grünten
- das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung (StMELF)
- Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen
Weitere Informationen zum Regionalbudget an sich finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hier sowie Merkblätter und Formulare für die
De-minimis-Erklärung für Gewerbe hier.
Anfragen auf Förderung sind bis spätestens Sonntag, den 19.01.2025 an die verantwortliche Stelle mit folgender Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle der ILE Alpsee-Grünten
Rathaus Immenstadt i. Allgäu
Marienplatz 3-4
87509 Immenstadt i. Allgäu
Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei Anliegen rund um das Thema Regionalbudget an die ILE-Umsetzungsbegleitung Margit Einsiedler (08323/9988-160 oder m.einsiedler@immenstadt.de).