Alpenstadt und Alpenkonvention

Im Jahr 2005 wurde die Stadt Sonthofen mit dem Titel „Alpenstadt des Jahres“ ausgezeichnet. Seither ist Sonthofen auch Mitglied im Verein „Alpenstadt des Jahres“. In diesem Verein haben sich die „Alpenstädte des Jahres“ aus Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz, Slowenien und Deutschland zusammengeschlossen, um sich für die Beachtung und nachhaltige Umsetzung der Alpenkonvention einzusetzen.

Die CIPRA feiert in diesem Jahr 70 Jahre Alpenschutz - Infos zur Feier und zur Arbeit der Organisation gibt es auf den Seiten von CIPRA International.

Sonthofens Zweite Bürgermeisterin Ingrid Fischer hat auch gratuliert. Zu ihren Glückwunschvideos und noch vielen weiteren Glückwünschen geht es >> hier  

Die Zweite Bürgermeisterin der Stadt Sonthofen, Ingrid Fischer, ist seit 2020 zusammen mit Uros Brezan (Bürgermeister der slowenischen Stadt Tolmin) Vorsitzende des Vereins "Alpenstadt des Jahres"
Die Zweite Bürgermeisterin der Stadt Sonthofen, Ingrid Fischer, ist seit 2020 zusammen mit Uros Brezan (Bürgermeister der slowenischen Stadt Tolmin) Vorsitzende des Vereins "Alpenstadt des Jahres"

Alpenstadt des Jahres

Eine internationale, vom Verein „Alpenstadt des Jahres“ gewählte Jury, die derzeit aus Vertretern der CIPRA International, des Gemeindenetzwerks „Allianz in den Alpen“, der „Pro Vita Alpina“ und der Universität Genf besteht, schlägt dem Verein in der Regel jedes Jahr eine Stadt vor, die den Titel „Alpenstadt des Jahres“ erhalten könnte. Basis hierfür ist eine entsprechende Bewerbung der jeweiligen Stadt. Der Titel zeichnet eine Alpenstadt für ihr besonderes Engagement bei der Umsetzung der Alpenkonvention aus.

Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk. Das zentrale Anliegen der Alpenkonvention lautet: Maßnahmen zum Schutz des Alpenraums mit der nachhaltigen, zukunftsweisenden Entwicklung der Regionen zu verknüpfen. Das heißt zu errreichen, dass Ökologie und Ökonomie einander nicht ausschließen, sondern sich sinnvoll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung ergänzen.

Dass die Alpenkonvention gerade in den Alpenstädten mit konkreten Inhalten gefüllt wird, ist von zentraler Bedeutung, da rund zwei Drittel der Alpenbevölkerung in städtischen Regionen lebt. Natur und Kultur, Ökologie und Ökonomie prallen hier aufeinander. Das nötige Zusammenspiel aller Bereiche einer breiten Bevölkerung bewusst zu machen, ist das Hauptziel der „Alpenstadt“-Idee.

(Verleihungsjahr in Klammer):

Villach / Österreich (1997)
Belluno / Italien (1999)
Maribor / Slowenien (2000) – kein Vereinsmitglied mehr
Bad Reichenhall / Deutschland (2001)
Gap / Frankreich (2002) – kein Vereinsmitglied mehr
Herisau / Schweiz (2003)
Trento / Italien (2004)
Sonthofen/Deutschland (2005)
Chambéry / Frankreich (2006)
Sondrio / Italien (2007) – kein Vereinsmitglied mehr
Brig-Glis / Schweiz (2008)
Bozen / Italien (2009)
Bad Aussee / Österreich (2010)
Idrija / Slowenien (2011)
Annecy / Frankreich (2012)
Lecco / Italien (2013)
Chamonix Mont-Blanc / Frankreich (2015)
Tolmin / Slowenien (2016)
Tolmezzo /Italien (2017)
Brixen / Italien (2018)
Morbegno / Italien (2019)
Biella / Italien (2021)

Eine „Alpenstadt des Jahres“ hat im Wesentlichen gemäß Vertrag und Satzung folgende Verpflichtungen zu erfüllen:

Durchführung eines attraktiven, vielseitigen Programms im Jahr der Ernennung zur Alpenstadt, dabei muss sie mindestens zwei nachhaltige Projekte (ökologisch / ökonomisch - sozial / kulturell) realisieren und mindestens drei Veranstaltungen mit internationalem Charakter durchführen.


Gestaltung einer Eröffnungs- und Abschlussfeier sowie einer Dokumentation zum Alpenstadt-Jahr


Bestellung einer sog. Konsulentin bzw. eines Konsulenten (= Kontaktperson, meistens in der Stadtverwaltung) als Anlaufstelle für den kontinuierlichen Informationsaustausch und die Kooperation mit dem Verein und den übrigen Alpenstädten sowie auch zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit.


Berücksichtigung der Ziele des Vereins „Alpenstadt des Jahres“:
• Alpenbewusstsein stärken
• Bevölkerung beteiligen
• Brücken zur Region festigen
• Zukunft nachhaltig gestalten
• Zusammenarbeit ausbauen


Einsatz im Verein insbesondere in den Handlungsbereichen:
• Bevölkerung und Kultur
• Raumplanung
• Luftreinhaltung
• Bodenschutz
• Naturschutz und Landschaftspflege
• Bergwald
• Tourismus und Freizeit


Teilnahme an der Willensbildung im Verein (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen)

Mit der Vergabe des Titels erkannte die o.g. Jury die Bemühungen der Stadt Sonthofen um eine nachhaltige Entwicklung auch hinsichtlich der Alpenkonvention an. Besonders aufgefallen waren der Jury insbesondere die autofreie Innenstadt sowie der regionale Verkehrsverbund, der Bau eines leistungsfähigen Holzhackschnitzel-Heizkraftwerkes mit Fernwärmenetz sowie die ökologische Gestaltung des Kurparks auf dem Kalvarienberg. Weiter honorierte die Jury, dass die Stadt mit der Ausarbeitung und Umsetzung des Leitbildes "Zukunft Sonthofen" auf eine aktive Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger setzt.

Darüber hinaus bewertete die Jury Sonthofen als eine moderne, aufgeschlossene Stadt mit vielfältigen und engen Beziehungen zum Umland. Positiv herausgestellt wurde, dass das kulturelle Leben in Sonthofen reich und lebendig ist und dabei oft auch internationalen Charakter hat.

Auch in ihrem Abschlussbericht zum Alpenstadtjahr bescheinigte die Jury der Stadt Sonthofen vorbildliche Leistungen in ihren Projekten.

Die Alpenkonvention und ihre Forderungen

  • Achtung, Erhaltung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der Bevölkerung.
  • Sicherung der Lebensgrundlagen, umweltverträgliche Besiedelung und wirtschaftliche Entwicklung.
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses und partnerschaftlichen Verhaltens alpiner und außeralpiner Bevölkerung.
  • Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes.
  • Drastische Verminderung von Schadstoffemissionen und der Schadstoffverfrachtung von außen auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist.
  • Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen insbesondere durch bodenschonende land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren.
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden.
  • Eindämmung der Erosion und Beschränkung der Versiegelung von Böden.
  • Erhaltung oder Wiederherstellung gesunder Wassersysteme insbesondere durch Reinhaltung der Gewässer, durch naturnahen Wasserbau, durch eine Nutzung der Wasserkraft unter gleicher Berücksichtigung der Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt.
  • Schutz, Pflege und Wiederherstellung von Natur und Landschaft, dass die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit gesichert werden.
  • Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften.
  • Erhaltung einer standortgerechten, umweltverträglichen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen.
  • Stärkung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion durch Verbesserung der Widerstandskraft der Waldökosysteme (naturnahe Waldbewirtschaftung).
  • Einschränkung umweltschädlicher Aktivitäten.
  • Einklang zwischen Tourismus- und Freizeitaktivitäten und den ökologischen und sozialen Erfordernissen.
  • Senkung der Belastung auf ein Maß, dass für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist - u.a. durch Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene.
  • Natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie.
  • Förderung energiesparender Maßnahmen.
  • Besondere Berücksichtigung der Abfallvermeidung, Abfallerfassung, Abfallverwertung und -entsorgung.

Verknüpfung der Alpenstadt-Idee mit den Forderungen der Alpenkonvention

Die "Alpenstadt des Jahres" ist Teil der Alpen und hat damit Anteil an diesem wertvollen Lebens-, Kultur- und Naturraum. Sie nimmt ihre besondere Verantwortung für die Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes wahr und bemüht sich um dessen nachhaltige Entwicklung ("Identität").

Die Aktivitäten im Rahmen der "Alpenstadt des Jahres" sind öffentlich. Alle interessierten Personen und Vereinigungen können und sollen mit eigenen Projekten mitwirken ("Partizipation").

Städte schlagen Brücken: zu den umliegenden Regionen, zu entfernten Gebieten außerhalb des Alpenraumes. Die "Alpenstadt des Jahres" reflektiert ihre Funktionen und Wechselbeziehungen mit den jeweiligen Regionen. Sie sucht nach konkreten Möglichkeiten einer "neuen Partnerschaft" zwischen Stadt und Land ("Funktion").

Die "Alpenstadt des Jahres" erkennt die Grundsätze der Alpenkonvention an und damit eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum. Sie verpflichtet sich, in möglichst vielen der zwölf Bereiche der Alpenkonvention konkrete und innovative Umsetzungsschritte zu entwickeln und sie auch durchzusetzen ("Vision").

Die "Alpenstadt des Jahres" entwickelt und pflegt enge Kontakte mit den anderen Städten in den Alpen zum Austausch von Erfahrungen und Erarbeitung gemeinsamer Interessen als Alpenstädte. Die "Alpenstadt" setzt im Folgejahr besondere Akzente in Städten außerhalb des Alpenraumes ("Kooperation").

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