Markt - Festsetzung

Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen (z.B. Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte, Volksfeste) kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) im Fachbereich Ordnung eine Festsetzung beantragt werden.

Sie können die Festsetzung persönlich im Fachbereich Ordnung oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Antrag auf Marktfestsetzung") beantragen.

Walter Wilhelm

Zimmer: 5 - EG
Telefon: 08321 615-242
Fax: 08321 615-9242
Funktionen dieser Person
Fachbereichsleiter: Markt - Festsetzung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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