Markt - Festsetzung
Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen (z.B. Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte, Volksfeste) kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) im Fachbereich Ordnung eine Festsetzung beantragt werden.
Sie können die Festsetzung persönlich im Fachbereich Ordnung oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Antrag auf Marktfestsetzung") beantragen.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Walter
Wilhelm
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08321 615-242 | 08321 615-9242 | 5 - EG | walter.wilhelm@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonFachbereichsleiter: Markt - Festsetzung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung