Veranstaltung - Erlaubnis zur Durchführung auf einer öffentlicher Verkehrsfläche

Für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, für die der öffentliche Straßenraum in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Erlaubnis notwendig.

So können z.B. Umzüge, Prozessionen, motorsportliche Veranstaltungen, Radrennen, Staffelläufe etc. genehmigt werden. Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein.

Der Bereich Sport/Veranstaltungen nimmt Ihre Anträge entgegen und erteilt ggf. die Erlaubnis.

Sie können den Antrag persönlich im Bereich Sport/Veranstaltungen oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO") stellen.

Katharina Haberstock

Zimmer: C5 - OG 2
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Stadtverwaltung Sonthofen

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