Veranstaltung - Erlaubnis zur Durchführung auf einer öffentlicher Verkehrsfläche
Für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, für die der öffentliche Straßenraum in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Erlaubnis notwendig.
So können z.B. Umzüge, Prozessionen, motorsportliche Veranstaltungen, Radrennen, Staffelläufe etc. genehmigt werden. Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein.
Der Bereich Sport/Veranstaltungen nimmt Ihre Anträge entgegen und erteilt ggf. die Erlaubnis.
Sie können den Antrag persönlich im Bereich Sport/Veranstaltungen oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO") stellen.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Katharina
Haberstock
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08321 615-227 | 08321 615-9227 | C5 - OG 2 | katharina.haberstock@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Veranstaltung - Erlaubnis zur Durchführung auf einer öffentlicher Verkehrsfläche |
Stadtverwaltung Sonthofen
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