Negativzeugnis für Hunde - Ausstellung
Kampfhunde werden nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in drei Kategorien eingeteilt. Bei Hunden der Kategorie I ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.
Hunde der Kategorie II gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) erteilt.
Sie können dieses Negativzeugnis für Ihren Hund persönlich im Fachbereich Ordnung oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde") beantragen.
- aktuelles Foto des Hundes – Frontansicht
- aktuelles Foto des Hundes – Seitenansicht
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
- ggf. Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen
- ggf. weitere Unterlagen
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Walter
Wilhelm
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08321 615-242 | 08321 615-9242 | 5 - EG | walter.wilhelm@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonFachbereichsleiter: Negativzeugnis für Hunde - Ausstellung |
Stadtverwaltung Sonthofen
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