Veranstaltung - Entgegennahme von Anzeigen und Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 19 LStVG
Wer eine "öffentliche Vergnügung" (dies sind "Veranstaltungen, die Besucher unterhalten, belustigen, zerstreuen oder entspannen") veranstalten möchte, hat dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1 LStVG). Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Für die Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen ist darüber hinaus eine Erlaubnis (Art. 19 Abs. 3 LStVG) notwendig, wenn
- die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wurde,
- es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt,
- es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.
Für die Entgegennahme der Anzeige für eine öffentliche Vergnügung bzw. die Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung ist der Fachbereich Ordnung zuständig.
Sie können die Veranstaltungsanzeige bzw. den Antrag auf Erlaubnis persönlich im Fachbereich Ordnung oder mit dem Formular "Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung oder Vergnügung (siehe unter Formulare) oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen") abgeben.
- Bei einem geplanten Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) separat zu beantragen
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Patrick
Schaidnagel
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08321 615-271 | 08321 615-9271 | 6 - EG | patrick.schaidnagel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Veranstaltung - Entgegennahme von Anzeigen und Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 19 LStVG |
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Annette
Schneider
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08321 615-270 | 08321 615-9270 | 6 - EG | annette.schneider@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Veranstaltung - Entgegennahme von Anzeigen und Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 19 LStVG |