Sühneversuch - Bearbeitung

Bei bestimmten leichten Vergehen (Privatklagedelikten) wie z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc. wird von Seiten der Staatsanwaltschaft nur Klage erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Wird bei diesen Vergehen keine Klage durch die Staatsanwaltschaft erhoben, können die Geschädigten gegen den Beschuldigten eine Privatklage erheben. In bestimmten Fällen ist dies aber nur zulässig, wenn vorher ein sog. Sühneversuch bei der Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet beide Parteien wohnen, durchgeführt wurde.

In Sonthofen ist für solche Sühneversuche der Fachbereich Soziales zuständig.

Marcus Kleebaur

Zimmer: 11 - EG
Telefon: 08321 615-240
Fax: 08321 615-9240
Funktionen dieser Person
Referats- und Fachbereichsleiter: Sühneversuch - Bearbeitung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
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