Sühneversuch - Bearbeitung
Bei bestimmten leichten Vergehen (Privatklagedelikten) wie z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc. wird von Seiten der Staatsanwaltschaft nur Klage erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Wird bei diesen Vergehen keine Klage durch die Staatsanwaltschaft erhoben, können die Geschädigten gegen den Beschuldigten eine Privatklage erheben. In bestimmten Fällen ist dies aber nur zulässig, wenn vorher ein sog. Sühneversuch bei der Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet beide Parteien wohnen, durchgeführt wurde.
In Sonthofen ist für solche Sühneversuche der Fachbereich Soziales zuständig.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Marcus
Kleebaur
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08321 615-240 | 08321 615-9240 | 11 - EG | marcus.kleebaur@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonReferats- und Fachbereichsleiter: Sühneversuch - Bearbeitung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
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Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
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Fr 08.00–12.00 Uhr
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