Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Das zuständige Standesamt kann einen Sterbefall im Ausland nachbeurkunden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland war.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Antragsberechtigt sind die Eltern, die Kinder oder der/die Ehe- oder Lebenspartner/in der verstorbenen Person sowie jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Sie können die Nachbeurkundung persönlich im Standesamt (bitte vereinbaren Sie hierzu vorher einen Termin) oder online im Bayernportal (www.bayernportal.de) beantragen (Stichwort "Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung").
- bitte sprechen Sie mit den zuständigen Ansprechpersonen im Standesamt
Bitte erfragen Sie die Kosten im Standesamt.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Katrin
Ballier
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08321 615-205 | 08321 615-207 | B1 - OG 1 | katrin.ballier@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung |
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Nicole
Strobel
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08321 615-245 | 08321 615-207 | B2 - OG 1 | nicole.strobel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung |