Parkplatzabsperrung - Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots
Im Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung, für Film- und Fernsehaufnahmen oder ähnliche Fälle kann die Absperrung eines Straßen- oder Parkplatzbereiches durch ein vorübergehendes Haltverbot beantragt werden. Zuständig ist der Fachbereich Verkehr.
Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Verkehr oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Parkplatzabsperrung") möglich.
- Der Antragsteller ist selbst für die Beschaffung, Aufstellung, den Unterhalt und das Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
- bemaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (optional)
- Bei Baustellenbelieferung: Bitte Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen angeben (falls vorhanden).
Der Gebührenbetrag ist nach der Dauer der Sperrung gestaffelt:
- Bis zu 1 Tag: € 30,00
- Bis zu 3 Tagen: € 60,00
- Bis zu 1 Woche: € 90,00
- Bis zu 1 Monat: € 130,00
- Jeder weitere angefangene Monat: € 60,00
Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Rechnung per Überweisung.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Heike
Königl
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08321 615-320 | 08321 615-9320 | Haus Oberallgäu | heike.koenigl@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Parkplatzabsperrung - Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots |
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