Parkausweis für Schwerbehinderte - Ausstellung
Im Fachbereich Verkehr können Sie Parkausweise für Schwerbehinderte (Sonderparkausweise) beantragen.
Sonderparkausweise können für
- Menschen mit Behinderung (EU) = blauer Parkausweis
- besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung = oranger Parkausweis
beantragt werden.
Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Verkehr oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Parkerleichterung") möglich.
Hinweise zum blauen Parkausweis
Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
- Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
- Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)
In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Hinweise zum orangen Parkausweis
Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind 70 %.
- Falls sonstige Umstände vorliegen, die ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen wie die genannten Voraussetzungen nach sich ziehen, kann durch Nachweis ärztlicher Unterlagen ebenfalls eine Erteilung erfolgen.
In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
- Scan des Schwerbehindertenausweises
- Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
- Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind
- Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Annett
Fritsche
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08321 615-319 | 08321 615-9319 | Haus Oberallgäu | annett.fritsche@sonthofen.de | |||
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