Parkausweis für soziale Dienste - Ausstellung
Im Fachbereich Verkehr erhalten Sie Parkausweise für bestimmte Plätze (Dauerparkausweise) sowie Parkausweise für Handwerker, soziale Dienste, ärztliche Tätigkeit oder Handelsvertreter.
Der Parkausweis gilt z.B.
- im eingeschränkten Haltverbot
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr
- in Bewohner-Parkbereichen
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten
Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Verkehr oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Ausnahmegenehmigung zum Parken - soziale Dienste") möglich.
- Nachweis über die Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung
- für ein Fahrzeug: 15,00 EUR pro Jahr
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Annett
Fritsche
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08321 615-319 | 08321 615-9319 | Haus Oberallgäu | annett.fritsche@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Parkausweis für soziale Dienste - Ausstellung |
Fachbereich Verkehr im Haus Oberallgäu
Kontakt
Telefon:
08321 615-318
Öffnungszeiten
Di 8 – 13 Uhr
Mi 13.30 – 17 Uhr
Do 8 – 12 Uhr
Mo, Fr geschlossen