Parkausweis für ärztliche Tätigkeit - Ausstellung
Im Fachbereich Verkehr erhalten Sie Parkausweise für bestimmte Plätze (Dauerparkausweise) sowie Parkausweise für Handwerker, soziale Dienste, ärztliche Tätigkeit oder Handelsvertreter.
Der Parkausweis gilt z.B.
- im eingeschränkten Haltverbot
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr
- in Bewohner-Parkbereichen
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten
Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Verkehr oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Ausnahmegenehmigung zum Parken - Ausübung ärztlicher Tätigkeit") möglich.
- Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für ein für 1, 2 oder 3 Jahre beantragt werden.
- Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
- Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbandes)
- je Parkausweis: 100,00 EUR pro Jahr
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Annett
Fritsche
|
08321 615-319 | 08321 615-9319 | Haus Oberallgäu | annett.fritsche@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Parkausweis für ärztliche Tätigkeit - Ausstellung |
Fachbereich Verkehr im Haus Oberallgäu
Kontakt
Telefon:
08321 615-318
Öffnungszeiten
Di 8 – 13 Uhr
Mi 13.30 – 17 Uhr
Do 8 – 12 Uhr
Mo, Fr geschlossen