Kurbeitrag für Zweitwohnungen - Erhebung

Staatlich anerkannte Erholungsorte - so wie der Luftkurort Sonthofen - können über eine eigene Kurbeitragssatzung von Personen, die sich zu Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten (Urlaub machen) einen Kurbeitrag erheben (Kurtaxe). In der Regel bezahlen die Übernachtungsgäste den Kurbeitrag über den Unterkunftsvermieter, der ihn an die Gemeinde weitergibt. Auch Zweitwohnungsbesitzer sind kurbeitragspflichtig. Hier ist der Fachbereich Finanzen für die Erhebung zuständig.

Ursula Dietrich

Zimmer: 15 - OG 1
Telefon: 08321 615-229
Fax: 08321 615-9229
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Kurbeitrag für Zweitwohnungen - Erhebung

Sebastian Klar

Zimmer: 16 - OG 1
Telefon: 08321 615-310
Fax: 08321 615-9310
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Kurbeitrag für Zweitwohnungen - Erhebung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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