Kurbeitrag für Zweitwohnungen - Erhebung
Staatlich anerkannte Erholungsorte - so wie der Luftkurort Sonthofen - können über eine eigene Kurbeitragssatzung von Personen, die sich zu Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten (Urlaub machen) einen Kurbeitrag erheben (Kurtaxe). In der Regel bezahlen die Übernachtungsgäste den Kurbeitrag über den Unterkunftsvermieter, der ihn an die Gemeinde weitergibt. Auch Zweitwohnungsbesitzer sind kurbeitragspflichtig. Hier ist der Fachbereich Finanzen für die Erhebung zuständig.
- Der Beitrag richtet sich nach der Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung des Kurbeitrages
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Ursula
Dietrich
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08321 615-229 | 08321 615-9229 | 15 - OG 1 | ursula.dietrich@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Kurbeitrag für Zweitwohnungen - Erhebung |
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Sebastian
Klar
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08321 615-310 | 08321 615-9310 | 16 - OG 1 | sebastian.klar@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Kurbeitrag für Zweitwohnungen - Erhebung |
Stadtverwaltung Sonthofen
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