Kurbeitrag - Erhebung
Staatlich anerkannte Erholungsorte - so wie der Luftkurort Sonthofen - können über eine eigene Kurbeitragssatzung von Personen, die sich zu Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten (Urlaub machen) einen Kurbeitrag erheben (Kurtaxe). In der Regel bezahlen die Übernachtungsgäste den Kurbeitrag über den Unterkunftsvermieter, der ihn an die Gemeinde weitergibt. Zuständig für die Erhebung des Kurbeitrages ist der Bereich Tourismus. Auch Zweitwohnungsbesitzer sind kurbeitragspflichtig. Hier ist der Fachbereich Finanzen für die Erhebung zuständig.
- Der Beitrag richtet sich nach der Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung des Kurbeitrages
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Klaus
Huber
|
08321 615-292 | 08321 615-9292 | Tourist-Info | klaus.huber@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Kurbeitrag - Erhebung |
Tourist-Info Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Juni bis September:
Mo–Fr 09.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
Sa 09.00–12.00 Uhr
Oktober bis Mai:
Mo–Fr 09.00–12 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
nur in den Weihnachtsferien und am Faschings- und Karsamstag auch Sa 09.00–12.00 Uhr
Tourist-Info Altstädten
Kontakt
Öffnungszeiten
Mitte Dezember – Ende Oktober
Mo, Mi, Fr 9 – 12 Uhr
An Feiertagen sowie von November bis Mitte Dezember geschlossen!