Kirchenaustritt - Beurkundung
Das Standesamt beurkundet Kirchenaustritte (Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde (zum nächsten 1. des Kalendermonats).
Die Beurkundung kann nur erfolgen, wenn Sie einen Wohnsitz in Sonthofen gemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn möglich: Angaben zum Taufort, ggf. Taufbescheinigung
- 25,00 Euro + 10,00 Euro für die Bescheinigung
Hinweis: Bitte erklären Sie den Kirchenaustritt (persönliche Vorsprache) direkt beim Standesamt, da bei anderen Anbietern im Internet zusätzliche Kosten anfallen können.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Katrin
Ballier
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08321 615-205 | 08321 615-207 | B1 - OG 1 | katrin.ballier@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Kirchenaustritt - Beurkundung |
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Nicole
Strobel
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08321 615-245 | 08321 615-207 | B2 - OG 1 | nicole.strobel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Kirchenaustritt - Beurkundung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung