Informationsfreiheit - Auskunft
In Bayern können Sie Ihre Informationsfreiheitsrechte z.B. über Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (allgemeines Auskunftsrecht) geltend machen. Voraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse, bzw. dürfen öffentliche oder private Interessen dieser Auskunft nicht entgegenstehen.
Im Antrag auf Auskunft müssen Sie erläutern, zu welchen Informationen Sie Zugang haben möchten.
Sie können Ihren Antrag persönlich beim jeweils zuständigen Fachbereich oder über Ihre Bayern-ID online über das Bayernportal stellen.
- je nach Einzelfall werden ggf. Kosten nach dem Kostengesetz erhoben
- u. a. Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Matthias
Weiß
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08321 615-209 | 08321 615-9209 | 20 - OG 1 | matthias.weiss@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonInformationssicherheitsbeauftragter: Informationsfreiheit - Auskunft |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
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Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung