Hundesteuer - Veranlagung
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine eigene Hundesteuersatzung erlassen haben. In Sonthofen unterliegt jeder über vier Monate alte Hund der Hundesteuer und muss bei der Stadt an- bzw. abgemeldet werden. Der Fachbereich Steuern/Kasse berechnet die Steuer und erlässt einen Hundesteuerbescheid. Hier werden auch Ihre Fragen zum Hundesteuerbescheid beantwortet.
Steuerschuldner ist der jeweilige Halter des Hundes, also derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen (Hundemarke) aus.
- siehe unter Rechtsgrundlagen: Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung der Hundesteuer
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Ursula
Dietrich
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08321 615-229 | 08321 615-9229 | 15 - OG 1 | ursula.dietrich@sonthofen.de | |||
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