Hundesteuer - Anmeldung
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine eigene Hundesteuersatzung erlassen haben. In Sonthofen unterliegt jeder über vier Monate alte Hund der Hundesteuer und muss der Stadt gemeldet werden. Der Fachbereich Steuern/Kasse berechnet die Steuer und erlässt einen Hundesteuerbescheid.
Sobald der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder der Halter aus der Stadt weggezogen ist, muss dies unverzüglich der Verwaltung gemeldet werden.
Die Anmeldung ist persönlich im Fachbereich Steuern/Kasse (bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin und bringen das Formular "Abmeldung eines Hundes" - siehe unter Formulare - mit) oder online im Bürgerserviceportal (Stichwort "Hund abmelden") möglich. Nach der Anmeldung erhalten Sie für das/die angemeldete/n Tier/e die jeweilige Hundemarke zur Kennzeichnung.
Steuerschuldner ist der jeweilige Halter des Hundes, also derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen (Hundemarke) aus.
- Online-Antrag im Bürgerserviceportal (Stichwort "Hund anmelden") oder
Formular "Anmeldung eines Hundes" (pdf-Formular) - siehe unter Formulare
- siehe unter Rechtsgrundlagen: Satzung der Stadt Sonthofen über die Erhebung der Hundesteuer
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ursula
Dietrich
|
08321 615-229 | 08321 615-9229 | 15 - OG 1 | ursula.dietrich@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Hundesteuer - Anmeldung |