Grabstätte - Nutzungsrecht
Vor einer Bestattung muss bei der Stadtverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Nach dem Erwerb des Grabnutzungsrechts können Sie persönlich im zuständigen Fachbereich Ordnung oder online im Bürgerserviceportal das Einverständnis zur Beisetzung eines/r Verstorbenen erklären.
Der/die Grabnutzungsberechtigte verpflichtet sich mit der Einverständniserklärung zur Übernahme der entstehenden Kosten und Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Patrick
Schaidnagel
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08321 615-271 | 08321 615-9271 | 6 - EG | patrick.schaidnagel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Grabstätte - Nutzungsrecht |
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Annette
Schneider
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08321 615-270 | 08321 615-9270 | 6 - EG | annette.schneider@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Grabstätte - Nutzungsrecht |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung