Grabmal - Genehmigung zur Aufstellung
Das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf dem städtischen Friedhof muss von der Verwaltung genehmigt werden. Zuständig ist der Fachbereich Ordnung.
Sie können den Antrag persönlich im Fachbereich Ordnung oder online im Bürgerserviceportal einreichen (Stichwort "Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen").
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Patrick
Schaidnagel
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08321 615-271 | 08321 615-9271 | 6 - EG | patrick.schaidnagel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Grabmal - Genehmigung zur Aufstellung |
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Annette
Schneider
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08321 615-270 | 08321 615-9270 | 6 - EG | annette.schneider@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Grabmal - Genehmigung zur Aufstellung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung