Gewerbe - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Bevor eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, muss diese in der Gemeinde, in der diese Tätigkeit ausgeübt wird, angezeigt werden (Gewerbeanmeldung). Dies gilt auch, wenn diese Tätigkeit in anderer Form ausgeübt (Gewerbeummeldung) oder ganz eingestellt wird (Gewerbeabmeldung). Zuständig für die Bearbeitung dieser Gewerbeanzeigen ist der Fachbereich Ordnung.
Für manche Tätigkeiten sind spezielle Erlaubnisse oder Unterlagen erforderlich, wie z.B.
- eine Konzession nach § 2 Gaststättengesetz für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- ein Meisterbrief in manchen Handwerksberufen (Schreiner, Zimmerer, Friseur)
Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder -abmeldungen sind >> hier online möglich.
Weitere Informationen dazu geben Ihnen gerne die zuständigen Ansprechpersonen.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung von Dritten ist die Vorlage einer Vollmacht und eine Ausweiskopie notwendig
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15, Abs. 1 GewO seit 2018:
- Anmeldung: 40,00 EUR
- Anmeldung bei jur. Personen: 50,00 EUR
- Ummeldung: 30,00 EUR
- Abmeldung: 25,00 EUR
- Ausgabe von Zweitschriften: 15,00 EUR
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Patrick
Schaidnagel
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08321 615-271 | 08321 615-9271 | 6 - EG | patrick.schaidnagel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Gewerbe - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung |
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Annette
Schneider
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08321 615-270 | 08321 615-9270 | 6 - EG | annette.schneider@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Gewerbe - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung