Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte - Erteilung
Der Fachbereich Ordnung erteilt Geeignetheitsbestätigungen von Aufstellungsorten für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.
Die Beantragung ist persönlich im Fachbereich Ordnung oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über Eignung eines Aufstellortes für Spielgeräte") möglich.
- Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 GewO
- Die Gebühr beträgt 40,00 EUR
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Patrick
Schaidnagel
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08321 615-271 | 08321 615-9271 | 6 - EG | patrick.schaidnagel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte - Erteilung |
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Annette
Schneider
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08321 615-270 | 08321 615-9270 | 6 - EG | annette.schneider@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte - Erteilung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Do 08.00–12.00 Uhr
Fr 08.00–12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung