Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Das zuständige Standesamt kann eine Geburt im Ausland nachbeurkunden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner/in oder Kinder.
In Sonthofen können Sie die Nachbeurkundung persönlich im Standesamt (bitte vereinbaren Sie hierzu vorher einen Termin) oder online im Bayernportal (www.bayernportal.de) beantragen (Stichwort "Geburt im Ausland - Nachbeurkundung").
- Nachweis über die Geburt
sowie weitere Unterlagen. Bitte erfragen Sie diese vorher im Standesamt.
- Bitte erfragen Sie die individuellen Kosten im Standesamt.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Katrin
Ballier
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08321 615-205 | 08321 615-207 | B1 - OG 1 | katrin.ballier@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Geburt im Ausland - Nachbeurkundung |
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Nicole
Strobel
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08321 615-245 | 08321 615-207 | B2 - OG 1 | nicole.strobel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Geburt im Ausland - Nachbeurkundung |