Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

Das zuständige Standesamt kann eine Geburt im Ausland nachbeurkunden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner/in oder Kinder.

In Sonthofen können Sie die Nachbeurkundung persönlich im Standesamt (bitte vereinbaren Sie hierzu vorher einen Termin) oder online im Bayernportal (www.bayernportal.de) beantragen (Stichwort "Geburt im Ausland - Nachbeurkundung").

  • Nachweis über die Geburt

    sowie weitere Unterlagen. Bitte erfragen Sie diese vorher im Standesamt.
  • Bitte erfragen Sie die individuellen Kosten im Standesamt.

Katrin Ballier

Zimmer: B1 - OG 1
Telefon: 08321 615-205
Fax: 08321 615-207
Funktionen dieser Person
Standesbeamtin: Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

Nicole Strobel

Zimmer: B2 - OG 1
Telefon: 08321 615-245
Fax: 08321 615-207
Funktionen dieser Person
Standesbeamtin: Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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