Gaststättenbetrieb - vorübergehende Gestattung
Wer aus besonderem Anlass die Abgabe von alkoholischen Getränken und zubereiteten Speisen plant, benötigt nach § 12 Gaststättengesetz die "Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes". Beispiele hierfür sind Verkaufsstände auf Festen, Betriebseröffnungen, Jubiläen etc. Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn nur alkoholfreie und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden. Zuständig für die Ausstellung dieser Gestattung ist der Fachbereich Ordnung.
Der Antragsteller ist auch Inhaber der Gestattung. Dies sind z.B.
- bei Vereinen der/die jeweilige Vorsitzende
- bei juristischen Personen z.B. der Geschäftsführer
- natürliche Personen
Für den Antrag werden die persönlichen Daten des Antragstellers benötigt. Er muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung im Rathaus eingegangen sein, da verschiedene Stellungnahmen von anderen Behörden dazu eingeholt werden.
- Online-Antrag im Bürgerserviceportal (Stichwort "Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes") oder
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG) pdf-Formular - siehe unter Formulare - im Antrag genaue Angaben zu Zeitraum, Art, Anlass der geplanten Bewirtung
Für die Erteilung der Gestattung sind Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Dauer der Erlaubnis und der Anzahl der Bewirtungsorte.
Die Gebühren betragen seit 1.4.2018
- für Vereine für 1 Tag: 30,00 EUR
- für Vereine für 2 Tage: 35,00 EUR
- für Vereine für 3 Tage: 40,00 EUR
- für alle übrigen für 1 Tag: 45,00 EUR
- für alle übrigen für 2 Tage: 60,00 EUR
- für alle für jeden weiteren Tag: 15,00 EUR
- für den Ausschank von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken;
einmalig und auch bei mehreren Tagen: 20,00 EUR - für Stand Volksfest: 200 EUR
Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten Sie vom zuständigen Ansprechpartner.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Patrick
Schaidnagel
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08321 615-271 | 08321 615-9271 | 6 - EG | patrick.schaidnagel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Gaststättenbetrieb - vorübergehende Gestattung |
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Annette
Schneider
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08321 615-270 | 08321 615-9270 | 6 - EG | annette.schneider@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Gaststättenbetrieb - vorübergehende Gestattung |