Gaststättenbetrieb - vorübergehende Gestattung

Wer aus besonderem Anlass die Abgabe von alkoholischen Getränken und zubereiteten Speisen plant, benötigt nach § 12 Gaststättengesetz die "Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes". Beispiele hierfür sind Verkaufsstände auf Festen, Betriebseröffnungen, Jubiläen etc. Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn nur alkoholfreie und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden. Zuständig für die Ausstellung dieser Gestattung ist der Fachbereich Ordnung.

Der Antragsteller ist auch Inhaber der Gestattung. Dies sind z.B.

  • bei Vereinen der/die jeweilige Vorsitzende
  • bei juristischen Personen z.B. der Geschäftsführer
  • natürliche Personen

Für den Antrag werden die persönlichen Daten des Antragstellers benötigt. Er muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung im Rathaus eingegangen sein, da verschiedene Stellungnahmen von anderen Behörden dazu eingeholt werden.

  • Online-Antrag im Bürgerserviceportal (Stichwort "Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes") oder
    Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG) pdf-Formular - siehe unter Formulare
  • im Antrag genaue Angaben zu Zeitraum, Art, Anlass der geplanten Bewirtung

Für die Erteilung der Gestattung sind Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Dauer der Erlaubnis und der Anzahl der Bewirtungsorte.

Die Gebühren betragen seit 1.4.2018

  • für Vereine für 1 Tag: 30,00 EUR
  • für Vereine für 2 Tage: 35,00 EUR
  • für Vereine für 3 Tage: 40,00 EUR
  • für alle übrigen für 1 Tag: 45,00 EUR
  • für alle übrigen für 2 Tage: 60,00 EUR
  • für alle für jeden weiteren Tag: 15,00 EUR
  • für den Ausschank von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken;
    einmalig und auch bei mehreren Tagen: 20,00 EUR
  • für Stand Volksfest: 200 EUR

Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten Sie vom zuständigen Ansprechpartner.

Patrick Schaidnagel

Zimmer: 6 - EG
Telefon: 08321 615-271
Fax: 08321 615-9271
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Gaststättenbetrieb - vorübergehende Gestattung

Annette Schneider

Zimmer: 6 - EG
Telefon: 08321 615-270
Fax: 08321 615-9270
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Gaststättenbetrieb - vorübergehende Gestattung

Stadtverwaltung Sonthofen

AdresseStadtverwaltung Sonthofen
Rathausplatz 1
87527   Sonthofen
Kontakt
Telefon: +49 8321 615-0
Fax: +49 8321 615-294
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Di 08.00–13.00 Uhr Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Do 08.00–12.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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