Erschließungsbeitrag - Erhebung
Zur Deckung der Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen fallen Erschließungskosten an. Als Ansprechpartner und für die Berechnung der Kosten ist der Fachbereich Bauverwaltung zuständig.
Die Berechnung der Kosten erfolgt nach §§ 127 ff BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sonthofen
- §§ 127 ff BauGB
- Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sonthofen
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Nicole
Deinert
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08321 615-211 | 08321 615-9211 | 35 - OG 2 | nicole.deinert@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Erschließungsbeitrag - Erhebung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
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Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
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Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
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Fr 08.00–12.00 Uhr
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