Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
In Sonthofen können Sie die Nachbeurkundung persönlich im Standesamt (bitte vereinbaren Sie hierzu vorher einen Termin) oder online im Bayernportal (www.bayernportal.de) beantragen (Stichwort "Eheschließung im Ausland").
- Ausländische Eheurkunde
sowie weitere Unterlagen. Bitte erfragen Sie diese vorher im Standesamt.
Da die Kosten individuell erhoben werden, erfragen Sie diese bitte vorher im Standesamt.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Katrin
Ballier
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08321 615-205 | 08321 615-207 | B1 - OG 1 | katrin.ballier@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung |
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Nicole
Strobel
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08321 615-245 | 08321 615-207 | B2 - OG 1 | nicole.strobel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonStandesbeamtin: Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung |
Stadtverwaltung Sonthofen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Di 08.00–13.00 Uhr
Mi 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
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Einwohnermeldeamt, Fachbereich Steuern und Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung