Baustelle - Aufgrabungsgenehmigung
Für die für Baustellen notwendigen Straßensperrungen oder andere Straßensperrungen wie z.B. für Veranstaltungen benötigen Sie eine Aufgrabungsgenehmigung oder eine verkehrsrechtliche Anordnung. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist der Fachbereich Tiefbau.
Für die Antragstellung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus, das mindestens acht Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Sonthofen per Mail (aufgrabungen@sonthofen.de) oder per Fax (08321/615-296) eingegangen oder persönlich im Rathaus (2. OG, Zimmer 40) abgegeben sein muss.
Sollten sich Fragen bei der Bearbeitung des Antrages ergeben, können diese gerne telefonisch (Ansprechpartner siehe untenstehend) oder durch einen Ortstermin geklärt werden.
Der Anstragsteller erhält einen Bescheid mit der Anordnung zur Beschilderung und Absicherung der Arbeitsstelle (Verkehrsanordnung) einschließlich der Kostenentscheidung. Dieser Bescheid wird per Post oder vorab per Mail zugestellt.
Die mit dem Bescheid verschickte Wiederherstellungsanzeige ist nach endgültiger Fertigstellung der Aufgrabung beim Fachbereich Tiefbau einzureichen. Danach erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
- Online-Antrag im Bürgerserviceportal (Stichwort "Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle") oder
Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf-Formular) - siehe unter Formulare - Dem Antrag sind die nach § 45 Abs. 6 StVO erforderlichen Verkehrszeichenpläne beizufügen
Für die Erteilung der Aufgrabungsgenehmigung sind Gebühren nach der Gebührensatzung für Sondernutzungen zu entrichten:
- bis drei Tage: 40 EUR
- bis eine Woche: 60 EUR
- bis zwei Wochen: 80 EUR
- je weitere Woche: 20 EUR
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Manuel
Stammel
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08321 615-246 | 08321 615-9246 | 40 - OG 2 | manuel.stammel@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonFachbereichsleiter: Baustelle - Aufgrabungsgenehmigung |
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Florian
Klass
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08321 615-254 | 40 - OG2 | florian.klass@sonthofen.de | ||||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiter: Baustelle - Aufgrabungsgenehmigung |