Wasserversorgung - Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Grundstücke, die durch öffentliche Wasserleitungen erschlossen werden, müssen in der Regel an diese Wasserversorgungseinrichtungen angeschlossen werden. Diese Verpflichtung wird Anschluss- und Benutzungszwang genannt.
Diese Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls gegenüber Grundstückseigentümern eine solche Verpflichtung anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung und einer entsprechenden städtischen Wasserabgabesatzung geregelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstückseigentümer von diesem Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Auch dies ist in der Wasserabgabesatzung näher geregelt.
Zuständig für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung sind in Sonthofen die Stadtwerke.
- Online-Antrag im Bürgerserviceportal (Stichwort "Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang")
- Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
- Wasserabgabesatzung der Stadt Sonthofen
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Gerhard
Herrmann
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08321 615-420 | 08321 615-9420 | Stadtwerke | gerhard.herrmann@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonWerkleiter: Wasserversorgung - Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang |