Abwasser - Erhebung der Kleineinleiterabgabe
Die Gemeinden sind verpflichtet, für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d eine Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) an das Land zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Diese Abgabe können die Gemeinden auf den Verursacher abwälzen.
Die Abgabe wird durch die Gemeinde in einem Bescheid festgesetzt. Hierfür sind in Sonthofen die Stadtwerke zuständig.
Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn die Einleitung in eine Kleinkläranlage erfolgt und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Diana
Seifried
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08321 615-427 | 08321 615-9427 | Stadtwerke | diana.seifried@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonRechnungsstellung / Installateurverzeichnis: Abwasser - Erhebung der Kleineinleiterabgabe |
Stadtwerke Sonthofen
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