Allgemeine Infos

Wissenswertes für Senioren

Seniorenamt im Landkreis Oberallgäu
und Seniorenbeauftragte des Landkreises
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Tel. 08321/612-0
www.oberallgaeu.org

SeniorXperts – von den Krankenkassen zugelassener Fahrdienst sowie haushaltsnahe Dienstleistungen für den Erhalt der Selbstständigkeit speziell für Senioren und Menschen mit Handicap
weitere Informationen ->> hier in einem Faltblatt
www.seniorXperts.de

Als Rentnerin/Rentner müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihres Einkommens für das Jahr 2021 9.744,00 EUR (19.488,00 bei Verheirateten) übersteigt.

Dazu gehören in jedem Fall auch:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
  • Kapitaleinkünfte
  • pauschal versteuerter oder steuerfreier Arbeitslohn

Vom Einkommen können abgezogen werden:

  • Beiträge zur Altersvorsorge
    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • andere Versicherungen
  • Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner
  • Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge (bis 200 EUR genügt der Überweisungsbeleg als Nachweis)

Abziehen können Sie auch Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen:

  • Krankheitskosten
  • Pflegekosten
  • Unterhaltskosten
  • Abziehbar ist auch der Altsentlastungsbeitrag.

Für Fragen zur "Steuererklärung für Rentner" ist Ihr zuständiges Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Für Sonthofer Bürgerinnen und Bürger ist dies in der Regel das

Finanzamt Kempten - Außenstelle Immenstadt
Rothenfelsstraße 18
87509 Immenstadt
Tel. 08323/801-0
www.finanzamt.bayern.de/Immenstadt

Werden Menschen pflegebedürftig so ist dies auch mit finanziellen Belastungen verbunden. Oft fehlen den Pflegebedürftigen dann die Mittel, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen, die ihnen helfen,  eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Das Land Bayern will hier nun Abhilfe schaffen und hat das "Landespflegegeld" eingeführt. Es gibt Pflegebedürftigen nun schnell und unbürokratisch die Möglichkeit, sich selbst oder den Menschen, die sich um sie kümmern (Angehörigen, Freunde oder andere Helferinnen und Helfer), eine Freude zu bereiten.

  • Anspruch auf Landespflegegeld hat, wer mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
  • Wie hoch ist das  Landespflegegeld?
    Einmal jährlich werden 1.000 Euro ausgezahlt.
  • Was ist zu tun, um Landespflegegeld zu erhalten?
    Sie müssen Ihren Antrag bei der Pflegegeldstelle (81050 München) einreichen.
    Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de. Die Details ergeben sich aus dem Gesetzesbeschluss des Landtags.
  • Antragsformulare gibt es auch bei den Finanzämtern, den Landratsämtern, der Stadt Sonthofen und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales.
  • Der Antrag muss bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden. Legen Sie eine Kopie Ihres Bescheids über die Feststellung des Pflegegrades 2 und höher bei. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises  oder Reisepasses bei.
  • Wo können Sie sich informieren? Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fragen.landespflegegeld(at)stmflh.bayern.de oder per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089/1222-213  von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Pflegebedürftige inkontinente Menschen erhalten im Sonthofer Rathaus Müllsäcke für die Entsorgung der Windeln. Jedes Quartal können zurzeit bis zu acht Säcke im Sonthofer Einwohnermeldeamt nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Voraussetzung ist, dass der Bedürftige seinen Hauptwohnsitz in Sonthofen hat und auch zuhause lebt. Bei der Abholung der Säcke ist ein Nachweis über die Pflegestufe mitzubringen. Abholberechtigt sind die Bedürftigen, Angehörige oder Betreuungsbefugte.

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