Schulwegkosten - Erstattung
Im Fachbereich Verkehr können Sie die Erstattung von Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst beantragen.
Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen). Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr. Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen. Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben. Bei genehmigtem Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges wird der Fahrausweis ohne weitere Mitteilung direkt an das Sekretariat der Schule versandt.
Sie können den Antrag persönlich im Fachbereich Verkehr oder online in unserem Bürgerserviceportal (Stichwort "Erstattung Schülerbeförderung") stellen.
- Passfoto für den Fahrausweis
- Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |||
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Annett
Fritsche
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08321 615-319 | 08321 615-9319 | Haus Oberallgäu | annett.fritsche@sonthofen.de | |||
Funktionen dieser PersonSachbearbeiterin: Schulwegkosten - Erstattung |
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